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   OLG Hamm, 08.03.2023 - 20 U 110/22   

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https://dejure.org/2023,13450
OLG Hamm, 08.03.2023 - 20 U 110/22 (https://dejure.org/2023,13450)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2023 - 20 U 110/22 (https://dejure.org/2023,13450)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2023 - 20 U 110/22 (https://dejure.org/2023,13450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Rechtsschutzfalls "Kauf/Erwerb" im Rahmen einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 34
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2023 - 20 U 110/22
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.2016, IV ZR 44/15 mwN).
  • OLG Köln, 30.03.2017 - 9 U 182/16

    Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung für die Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2023 - 20 U 110/22
    Erst mit dem Erwerb wurde die vom Kläger behauptete Verletzung von Rechtspflichten - die Ausstattung und das Inverkehrbringen des PKW mit unzulässigen Abschalteinrichtungen durch D. - gerade ihm gegenüber begangen und bestand ein "fassbarer Bezug" des Erstereignisses zur Person des Klägers (vgl. Prölss/Martin/Piontek, VVG, 31. Aufl. 2021, ARB 2010 § 4 Rn. 8, sowie OLG Köln, Beschluss vom 30.03.2017 - 9 U 182/16).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.1990 - 12 U 218/89
    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2023 - 20 U 110/22
    Auch dann, wenn der Stichentscheid offenbar von der wirklichen Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht, hat der Versicherer daher die Kosten des Stichentscheids zu tragen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 1.2. 1990 - 12 U 218/89).
  • LG Heidelberg, 30.01.2024 - 2 S 2/23

    Geltendmachung vin Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem

    Die Frage, ob eine Stellungnahme den an einen Stichentscheid zu stellenden Anforderungen nicht genügt, wenn es offenkundig an einer Personalisierung des für eine Vielzahl von Fällen verwendeten Schreibens fehlt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2023 - 20 U 110/22, juris Rn. 64), stellt sich hier nicht.
  • OLG Hamm, 05.05.2023 - 20 U 144/22

    Abgasskandal: Rechtsschutzversicherung muss Kosten für Schadenersatzklage gegen

    Versicherungsschutz besteht vorliegend nämlich - im Unterschied zu dem erst kürzlich vom Senat entschiedenen Sachverhalt (Urteil vom 08.03.2023, 20 U 110/22) - auch für Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Erwerb - also regelmäßig vor der Zulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehmer - stehen.
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2023 - 12 U 81/23

    Diesel-Abgasskandal: Bindungswirkung eines Stichentscheids hinsichtlich der

    Die Frage, ob eine Stellungnahme den an einen Stichentscheid zu stellenden Anforderungen nicht genügt, wenn es offenkundig an einer Personalisierung des für eine Vielzahl von Fällen verwendeten Schreibens fehlt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2023 - 20 U 110/22, juris Rn. 64), stellt sich hier nicht.
  • LG München I, 27.03.2024 - 23 O 2579/23

    Deckungsablehnung, Stichentscheid, Vereinbarter Versicherungsschutz, Beginn des

    Versicherungsschutz besteht vorliegend nämlich - im Unterschied zu dem erst kürzlich vom Senat entschiedenen Sachverhalt (8.3.2023 - 20 U 110/22) - auch für Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Erwerb - also regelmäßig vor der Zulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehmer - stehen.
  • OLG Hamm, 20.09.2023 - 20 U 240/22

    Rechtsschutzversicherung; Dieselklage; maßgeblicher Zeitpunkt für

    Dass die Beklagte daneben noch (Verkehrs-)Rechtsschutz nach § 28 Abs. 2 ARB gewährt, der voraussetzen mag, dass der Versicherungsfall nach der Zulassung des Kraftfahrzeugs eintritt (vgl. hierzu: Senat, Urteil vom 08.03.2022 - 20 U 110/22, juris Rn. 36 ff.), vermag keine Einschränkung des - hier einschlägigen - Rechtsschutzes nach § 28 Abs. 1, Abs. 2 ARB zu bewirken.
  • OLG Hamm, 13.09.2023 - 20 U 240/22

    Rechtsschutzversicherung; Dieselklage; maßgeblicher Zeitpunkt für

    Dass die Beklagte daneben noch (Verkehrs-)Rechtsschutz nach § 28 Abs. 2 ARB gewährt, der voraussetzen mag, dass der Versicherungsfall nach der Zulassung des Kraftfahrzeugs eintritt (vgl. hierzu: Senat, Urteil vom 08.03.2022 - 20 U 110/22, juris Rn. 36 ff.), vermag keine Einschränkung des - hier einschlägigen - Rechtsschutzes nach § 28 Abs. 1, Abs. 2 ARB zu bewirken.
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